§1 Allgemeines
Diese Verkaufs und Lieferbedingungen gelten für sämtliche auch künftige geschäftliche Beziehungen, insbesondere Lieferungen, Leistungen und sonstige Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Kunden. Abweichende Vereinbarungen und Ergänzungen, telefonisch und mündlich Abmachungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Den Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir Ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprechen.

§ 2 Angebote
Unsere Angebot sind stets freibleibend. Die in Prospekten, Preislisten, Katalogen, Rundschreiben und sonstigen Drucksachen oder in den zum Angebot gehörigen Unterlagen enthaltenen Angaben, wie insbesondere Abbildungen, Beschreibungen, technische Daten und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich. Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Herstellerprospekten wird keine Haftung übernommen. Technische Änderungen bleiben vorbehalten. Etwaige Abweichungen sind dementsprechend hinzunehmen, soweit sie für den Kunden zumutbar sind und den Gebrauchsnutzen nicht einschränken.

§ 3 Auftragsbestätigungen
Telefonisch erteilte Aufträge sind für den Besteller verbindlich. Für uns tritt die Bindung mit schriftlicher Auftragsbestätigung ein. Als Auftragsbestätigung gilt auch die Rechnung, welche zusammen mit der Ware angeliefert oder auf dem Postweg Versand wird. Beanstandungen sind innerhalb 5 Werktagen nach Zugang zulässig. Beanstandungen haben schriftlich zu erfolgen. Bei Preis- und Kostenerhöhungen zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten Liefertermin sind wir berechtigt, eine entsprechende angemessene Preisberichtigung vorzunehmen.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich rein netto Versandete. Alle Preise und Nebenkosten insbesondere Versandkosten werden nach unserer jeweils gültigen Preisliste berechnet. Zahlungen sind entsprechend der für den Auftrag getroffenen Zahlungsvereinbarungen zu leisten. Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von mind. 5% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Dem Besteller steht kein Zurückhaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen zu. Eine Aufrechnung ist nur mit berechtigter Gegenforderung zulässig, die von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Alle unsere Forderungen einschließlich derjenigen, für die wir Wechsel hereingenommen haben oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig, wenn die Zahlungsziele nicht eingehalten werden oder nach dem Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt wird. In diesem Fall sind wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen von Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht, können wir vom Vertrag zurücktreten.

§5 Lieferung
a) Allgemeines
Die Lieferung erfolgt ab Lager auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Ist frei Haus Lieferung vereinbart, ist der Gefahrenübergang davon unberührt. Die Lieferung ist unverzüglich beim von uns beauftragten Transportunternehmen schriftlich anzuzeigen, eine Annahmeverweigerung aufgrund eines Schadens. welcher nicht in unserem Verantwortungsbereich liegt, ist nicht zulässig.
b) Liefertermine und Lieferfristen
Liefertermine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger und genügender Belieferung durch unsere Vorlieferanten. Sollte sich die Auslieferung der Ware verzögern, so kann uns der Besteller eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen setzten. Für die Einhaltung dieser Nachfrist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware. Höhere Gewalt, Arbeitskampf, Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare Hindernisse, die wir trotz der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können – gleich ob in unserem Betrieb oder bei einem Lieferanten eingetreten – wie Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Verzögerung der Lieferung von Waren und Bauteilen, sonstige nicht richtige oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung, befreien uns für die Dauer dieser Auswirkungen und im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht. Wird durch die oben genannten Ereignissen die Lieferung nachträglich unmöglich oder unzumutbar, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Lieferverzuges oder der von uns zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei unseren leitenden Angestellten oder der Firmenleitung vor. Bei Nichtkaufleuten beschränkt sich der Verzug oder unverschuldeter nachträglich Unmöglichkeit die Schadensersatzpflicht auf den nachgewiesenen Schaden, höchstens jedoch auf 10% unseres Rechnungswertes der Ware, mit deren Lieferung wir uns in Verzug befinden oder deren Lieferung uns unmöglich geworden ist. Die Schadensbegrenzung gilt nicht, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgelegen hat. Sollte der Besteller bei uns bestellte bzw. in Auftrag gegebene Ware nicht annehmen oder bei der Auslieferung die vereinbarten Zahlungsmittel nicht bereit halten, befindet er sich in Zahlungsverzug. Einseitiges Zurücktreten, des Bestellers, vom Kaufvertrag, aus anderen Gründen, als den oben genannten ist nicht zulässig, gleichwohl kann im Einzelfall eine Sondervereinbarung gegen Erstattung unserer Kosten getroffen werden.

§6 Versendung – Gefahrenübergang
Die Versendung erfolgt auf Gefahr des Käufers. Bei Lieferung und Montage durch uns geht die Gefahr mit dem Einbau auf den Käufer über. Verzögert sich die Versendung aufgrund einer Anweisung des Käufers, geht die Gefahr mit Herstellung der Versandbereitschaft auf den Käufer über; wir sind in diesem Fall berechtigt, die Lagergebühren, mind. 0,5% des Rechnungsbetrages pro Monat in Rechnung zu stellen. Der Kaufpreis bzw. sonstige Entgelte werden in diesem Falle mit der Herstellung der Versandbereitschaft fällig.

§7 Mängelrügen und Mängelhaftung
Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach dem Verkaufs- und Lieferbedingungen. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche, auch Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhten auf einer zumindest grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens 5 Werktage nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort bei uns schriftlich und spezifiziert eingehen. Mängel die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen. Bei begründeter Mängelrüge steht uns das Wahlrecht zwischen Nachbesserung, Nachlieferung, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) und Minderung (Herabsetzung der Vergütung) zu. Darüber hinaus bestehen grundsätzlich keine weiteren Ansprüche gegen uns, insbesondere keine Schadensersatzansprüche wegen unmittelbarer und mittelbarer Schäden, was auch für Mängel oder auftretende Schäden bei Nutzung von durch uns entwickelter Software gilt, soweit nicht nachstehend etwas anderes vereinbart ist. Zugesicherte Eigenschaften im Sinne von 459 BGB sind als Zusicherung ausdrücklich zu kennzeichnen. Eine Bezugnahme auf DIN-Norm beinhaltet nur die nähere Warenbezeichnung und begründet keine Zusicherung ausdrücklich vereinbart wurde. Für Mängelfolgeschäden haften wir nur, wenn unsere Kunden gerade duch die Zusicherung gegen derartige Mängelfolgeschäden abgesichert werden sollten. In jedem Fall ist unsere Haftung auf das Erfüllungsinteresse beschränkt.
a) Abwicklung
Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, ist es erforderlich, dass vermeintlich defekte Teile mit einer genauen Fehlerbeschreibung, in Originalverpackung und eine Kopie des Lieferscheins / Rechnung zusammen mit kompletter Dokumentation an uns eingeschickt bzw. bei uns angeliefert werden. Für Schäden bzw. Defekte, welche durch unsachgemäße Verpackung, insbesondere den Versand ohne Originalverpackung hervorgerufen sind, haften wir nicht. Werden uns vom Hersteller Verpackungskosten belastet, weil eine Originalverpackung nicht mehr Vorhand ist, belasten wir diese weiter. Gebrauchte Bauteile, können wir wenn kein Defekt vorliegt, leider nicht umtauschen bzw. zurücknehmen, bestenfalls können wir im Einzelfall ein Rücknahmeangebot unterbreiten. Geöffnete Software ist vom Umtausch grundsätzlich ausgeschlossen. Wurde von uns falsche Ware geliefert muss diese im Originalzustand verbleiben und darf nicht beklebt oder anderweitig verändert werden, so dass ein Weiterverkauf dadurch unmöglich wird. Trifft das Verschulden für die Falschlieferung uns, so übernehmen wir die Kosten für den Rücktransport. Für die Fehlerfreiheit von Software und Diskettensätze bzw. CD Roms bei Software ist den Hersteller verantwortlich, etwaige Mängel oben genannte Art sind deshalb mit dem Hersteller direkt abzuklären, bei der Kontaktaufnahme mit dem Hersteller Können wir behilflich sein unsachgemäße Benutzung Lagerung sowie Handhabung von Geräten, sowie Fremdeingriffe und das Öffnen von Geräten haben zur Folge, dass der Gewährleistungsanspruch erlischt, ebenso kann keine Gewähr übernommen werden für die Lauffähigkeit von jedweder Individualsoftware, auf von uns installierten Computern oder Netzwerken, im Zweifelsfalle ist zu empfehlen vor dem Kauf eine kostenpflichtige Testinstallation vornehmen zu lassen. Verbrauchs- und Verschleißteile (Farbbänder, Streamerbänder, Druckköpfe, Disketten und dgl.) sind von einer Gewährleistung grundsätzlich ausgeschlossen. Grundsätzlich werden, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, die gesetzlich vorgeschriebenen BringIn Garantieleistungen, ab betriebsbereiter Übergabe, nur auf Bauteile geleistet, zur Fehlerbeseitigung aufgewendete Arbeitszeit wird in Rechnung gestellt, ebenso die Anfahrtskosten, wenn eine Fehlerbeseitigung vor Ort gewünscht wird.
Wenn der Hersteller eines Gerätes eine Vollgarantie, oder längere Garantiezeit als die gesetzliche vorgegebene gewährt, hat der Kunde eventuelle Ansprüche aus dieser Garantie mit dem Hersteller direkt abzuwickeln. Sollte im Rahmen unserer Reparaturbemühungen auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten verlorengehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Kann bei einem, uns zur Garantieabwicklung überlassenen Gerät trotz eingehender Prüfung kein Fehler festgestellt werden, berechnen wir eine Überprüfungspauschale von 50,– EURO oder die vom Hersteller uns belasteten Kosten sowie die uns entstandenen Porto-/Frachtkosten.

§8 Gewerbliches Schutzrecht
Soweit nicht anders vereinbart, übernehmen wir keine Haftung dafür, dass die von uns gelieferten Waren nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen. Der Besteller ist verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen gerügt werden. Sind die gelieferten Waren nach Entwürfen oder Anweisungen des Bestellers gebaut worden, so hat der Besteller uns von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.

§ 9 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum (Vorbehalt). Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen worden sind und uns die jeweilige Saldoforderung bei laufender Rechnung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, gegen den Kunden zusteht. Die Bearbeitung, Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung von uns gelieferten, noch in unsrem Eigentum stehender Ware gilt als in unsrem Auftrag erfolgt, ohne dass für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt uns der Kunde mit Wirksamwerden dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an den vermischten oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für uns. Der Kunde darf die gelieferte Ware nur in gewöhnlichem Geschäftsverkehr veräußern und nur, sofern mit seinem Abnehmer kein Abtretungsverbot vereinbart wird. Die Vereinbarung eines Abtretungsverbotes mit seinem Abnehmer ist ausdrücklich untersagt.
Weiter ist dem Kunden ausdrücklich untersagt, mit seinem Abnehmer die Einstellung seiner Forderungen aus von uns gelieferter Ware in ein Kontokorrentverhältnis zu vereinbaren. Der Kunde ist ferner verpflichtet, seinen Abnehmern unseren Eigentumsvorbehalt aufzuerlegen. Unsere Eigentumsvorbehaltsrechte (einfach erweiterter, verlängerter und Kontokorrentvorbehalt) erlöschen auch dann nicht, wenn von uns stammende Ware von einem anderen Käufer erworben wird, solange dieser die Ware noch nicht bei uns bezahlt hat. Dieses gilt insbesondere für den Verkauf im Rahmen verbundener Unternehmen. Beeinträchtigung unserer Rechte, insbesondere Pfändungen, muss der Kunde offenbaren bzw. unverzüglich schriftlich anzeigen. Bei Pfändungen hat er uns unverzüglich eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und eine eidesstattliche Versicherung zu übersenden, aus der hervorgeht, dass unser Eigentumsvorbehalt an gepfändeten Sache noch besteht. Mit Wirksamwerden dieser Verkauf- und Lieferbedingungen tritt der Kunde uns sämtliche Ansprüche mit allen Nebenrechten und Sicherheiten bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen, die ihm aus künftigen Veräußerungen von uns gelieferter Ware gegen seine Abnehmer entstehen ab, und zwar in Höhe des Rechnungsbetrages der von uns gelieferten und von dem Kunden veräußerten Ware. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Abtretung und Sicherungen unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20% so verpflichten wir uns, auf Verlangen des Kunden insoweit nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten freizugeben. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Auch wir sind berechtigt, den Abnehmer unserer Kunden von der Abtretung zu benachrichtigen. Dies gilt als Widerruf der nachstehenden Einziehungsermächtigung. Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretene Forderung für uns einzuziehen, jedoch nur solange, als er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Die Ermächtigung des Kunden zum Einzug der Forderung kann durch uns widerrufen werden. Die eingezogenen Beträge hat der Kunde gesondert aufzubewahren und unverzüglich an uns abzuführen. Interventionskosten trägt der Kunde. Als Veräußerung im Sinne dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung, insbesondere der Einbau in nicht von uns gelieferte Geräte, Sollte der Abnehmer mit seinem Kunden ein Kontokorrentverhältnis bezüglich seiner Forderungen vereinbart haben. so tritt er bereits jetzt seine Kontokorrentforderung gegen seinen Kunden in Höhe des Rechnungswertes der von uns gelieferten Waren bis zu völligen Tilgung aller unserer Forderungen ab.

§10 Erfüllung und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus den mit uns abgeschlossenen Verträgen, auch für die Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Kunden ist ausschließlich Bruchsal. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten – auch Klagen im Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozess mit den Vertragspartnern, welche Vollkaufleute bzw. im Handelsregister eingetragene juristische Personen sind, sowie Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, wird das für Bruchsal zuständige Gericht vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

§ 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzten oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelungen weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.